Krankenkasse trägt oft die Kosten für eine Zweitmeinung

Düsseldorf · (dpa) Patienten haben einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. In bestimmten Fällen sind die gesetzlichen Krankenkassen sogar verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Das ist etwa vor Operationen der Fall sowie bei Eingriffen, die aus wirtschaftlichen Gründen häufiger durchgeführt werden als medizinisch unbedingt nötig, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Auch in anderen Fällen sollten sich Versicherte, ehe sie die Zweitmeinung einholen, bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob sie die Kosten übernimmt. Einige Krankenkassen täten dies, so die Verbraucherschützer. Teils bieten die Kassen eigene Zweitmeinungsverfahren an. Sie vermitteln den Versicherten dann Spezialisten in dem benötigten Bereich.

Bevor Versicherte einen weiteren Spezialisten aufsuchen, sollten sie beim behandelten Arzt ihre Patientenakte sowie Befunde einfordern. Der Arzt darf nur die Kosten für Kopien berechnen. Dank der Akte können Versicherte die Kosten für doppelt durchgeführte Untersuchungen einsparen.

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