Geheimdienst Verfassungsschutz soll auch Kinder beobachten

Berlin · Der Verfassungsschutz soll nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Zukunft auch Informationen zu Kindern speichern dürfen. Bisher ist das verboten. Die Behörde hält den Wegfall der Altersbeschränkung von derzeit 14 Jahren vor allem für nötig, um Kinder aus dem islamistischen Milieu im Blick zu behalten.

In Einzelfällen könnten auch Kinder, die von Rechtsextremisten indoktriniert werden, betroffen sein. Die Neuregelung ist Teil eines Entwurfs zur „Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz“. Erst 2016 war das Mindestalter für Beobachtungen von 16 auf 14 abgesenkt worden. Konkret geht es etwa um „Online-Durchsuchungen“ auf Computer und Smartphones.

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