Regierung stärkt Rechte der Verbraucher

Berlin/Saarbrücken. Mit mehreren Änderungen sollen die Rechte der Verbraucher in Deutschland gestärkt werden. So werden sich Flugreisende künftig bei Streitigkeiten mit Airlines um Schadenersatz wegen Annullierungen, Verspätungen oder Gepäckverlusten an eine Schlichtungsstelle wenden können

Berlin/Saarbrücken. Mit mehreren Änderungen sollen die Rechte der Verbraucher in Deutschland gestärkt werden. So werden sich Flugreisende künftig bei Streitigkeiten mit Airlines um Schadenersatz wegen Annullierungen, Verspätungen oder Gepäckverlusten an eine Schlichtungsstelle wenden können. Darauf haben sich nach SZ-Informationen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft geeinigt. "Die Schlichtung ermöglicht schnelle und unbürokratische Lösungen", so die Ministerin zur SZ. Die vom Justiz- und Verkehrsministerium anerkannte, private Schlichtungsstelle soll angerufen werden können, wenn es um Probleme wegen Nichtbeförderung, Ausfall, Verspätung oder Gepäckschäden geht. Und zwar dann, wenn man erfolglos bei einer Fluglinie versucht hat, seine Rechte durchzusetzen. Ansprüche unter zehn Euro bleiben ausgenommen. Vom Tisch ist die Forderung der Airlines, die Verfahrenskosten zu teilen. "Die Kosten tragen im Normalfall die Unternehmen", so die Ministerin. Wenn sich nach zwei Jahren zeige, dass meistens kein Anspruch bestand, sollen künftig 20 Euro pro Verfahren erhoben werden. Kritik kam vom Saarbrücker Grünen-Abgeordneten Markus Tressel. "Diese Einigung kostet viel, bringt aber wenig bis gar nichts", sagte er der SZ. Die Teilnahme an der Schlichtung sei freiwillig, ausländische Airlines seien nicht erfasst.Derweil hat der verbesserte Schutz vor teuren Telefon-Warteschleifen die letzte Hürde im Bundesrat genommen. Somit dürfen bei Servicenummern nach einer einjährigen Übergangsfrist keine überteuerten Warteschleifen mehr geschaltet werden. Unter Vorwahlen wie 0180 oder 0900 wurden dafür teilweise über drei Euro fällig.

Verbraucher können sich bald auch bei Behörden einfache Auskünfte über Lebensmittel, Futtermittel und technische Geräte einholen. Der Bundesrat ließ die Reform des seit 2008 geltenden Verbraucherinformationsgesetzes passieren. Anfragen per Mail oder Telefon bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro sind künftig kostenlos. has/dpa/dapd

Foto: Wolf/dpa

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