Der Schlichter soll's beim Fliegen richten

Was ist von der Schlichtung ausgeschlossen? Nicht an die Schlichtungsstelle wenden können sich Geschäftsreisende und Pauschalurlauber. Zudem fällt Streit um Versorgungsleistungen nicht unter die Schlichtung. Wer also der Meinung ist, dass eine Airline zu Unrecht Verpflegung oder die Unterbringung in einem Hotel verweigert hat, muss weiterhin vor Gericht ziehen

Was ist von der Schlichtung ausgeschlossen?Nicht an die Schlichtungsstelle wenden können sich Geschäftsreisende und Pauschalurlauber. Zudem fällt Streit um Versorgungsleistungen nicht unter die Schlichtung. Wer also der Meinung ist, dass eine Airline zu Unrecht Verpflegung oder die Unterbringung in einem Hotel verweigert hat, muss weiterhin vor Gericht ziehen. Auch bei fehlerhaften Buchungen oder Stornogebühren ist eine Schlichtung nicht möglich.

Welche Rechte haben Flugpassagiere bei Verspätungen und Ausfällen?

Airlines und Reiseveranstalter müssen gestrandete Passagiere auch im größten Chaos betreuen. Sie sind verpflichtet, die Reisenden über den aktuellen Stand und ihre Rechte zu informieren. Ab zwei Stunden bis vier Stunden Verspätung - abhängig von der Länge des gebuchten Fluges - haben Reisende Anspruch auf Getränke und Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, müssen Airlines eine Übernachtung zahlen. Zudem müssen sie Passagieren Telefonate ermöglichen. Das gilt auch dann, wenn die Fluggesellschaft nicht für Verspätung oder Ausfall verantwortlich ist - wie etwa bei Streiks oder Naturereignissen.

Bekommen Fluggäste bei gestrichenen Flügen ihr Geld zurück?

Ja, und zwar komplett. Die Fluggesellschaften sind durch EU-Regelungen verpflichtet, Kunden bei Annullierungen den Ticketpreis zu erstatten. Auch bei Verspätungen von über fünf Stunden können Flugreisende ihr Ticket stornieren. Alternativ können Flugreisende auf Ersatzflüge umbuchen, falls dies möglich ist.

Was ist, wenn mein Gepäck verloren geht?

Kommt das Gepäck an der Ausgabe nicht an, sollten Reisende sofort an der Gepäckermittlung oder bei ihrer Fluggesellschaft eine formale Verlustmeldung aufgeben. Am Urlaubsort muss die Airline bei verspätetem Gepäck für Einkäufe aufkommen, die durch die Verspätung nötig werden. Ist das Gepäckstück tatsächlich verloren, muss sie den Reisenden entschädigen. Dabei gilt eine Höchstgrenze von rund 1300 Euro pro Passagier.

Was kann ich tun, wenn meine Airline mir keinen Schadenersatz oder keine Entschädigung zahlt?

Bislang können Verbraucher in solchen Fällen nur vor Gericht ziehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Alternativ können sie sich an spezialisierte Anbieter wenden, die bei den Airlines eine Entschädigung einfordern. Im Erfolgsfall erhalten die Firmen eine Provision. In Zukunft soll die Schlichtungsstelle für die Luftfahrt den Geschädigten unbürokratisch helfen. Lehnt eine Fluggesellschaft die Forderung eines Verbrauchers ab oder reagiert nicht innerhalb von 30 Tagen, kann er die Schlichtung anrufen. Schwierig könnte sich dies aber dadurch gestalten, dass bis zu drei verschiedene Anlaufstellen für Verbraucher entstehen könnten. afp/dapd

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