Streit in Rheinland-Pfalz Das Kirchenasyl – ein Fall für die Justiz?

Humanitäre Geste oder Aushöhlung des Rechtsstaats? In Rheinland-Pfalz eskaliert der Streit um die Abschiebung von neun Sudanesen.

 Schlafen in der Kirche: Wie hier in St. Pauli setzen sich christliche Gemeinden bundesweit für Flüchtlinge ein. Doch nicht jedem gefällt das.

Schlafen in der Kirche: Wie hier in St. Pauli setzen sich christliche Gemeinden bundesweit für Flüchtlinge ein. Doch nicht jedem gefällt das.

Foto: dpa/Axel Heimken

Die AfD nennt es einen Trick, um Abschiebungen zu umgehen. Die christlichen Gemeinden nennen es Nächstenliebe. Klar ist: Am Kirchenasyl scheiden sich seit Jahren die Geister. In Rheinland-Pfalz ist die Lage nun eskaliert.

Im Streit um neun Fälle von Kirchenasyl im Rhein-Hunsrück-Kreis hat die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach gegen insgesamt fünf Pfarrerinnen und Pfarrer sowie gegen neun Flüchtlinge aus dem Sudan Strafverfahren eingeleitet. Die Pfarrer von Rheinböllen, Büchenbeuren und Kirchberg bestätigten gestern, dass ihnen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt vorgeworfen werde. Anlass für die Ermittlungen waren Strafanzeigen des Landrats von Simmern, Marlon Bröhr (CDU). Zuvor war im Juni der Versuch der Kreisverwaltung gescheitert, ein Kirchenasyl polizeilich räumen zu lassen und einen Sudanesen nach Italien abzuschieben. Das Mainzer Integrationsministerium hatte angewiesen, auf Polizeimaßnahmen zu verzichten. „Ich spreche Integrationsministerin Anne Spiegel jegliches Rechtsverständnis ab“, kommentierte der CDU-Geschäftsführer Jan Zimmer das Verhalten der Grünen-Politikerin. Wenn mehrere Gerichte festgestellt hätten, dass abzuschieben sei, könne sich eine Ministerin nicht dagegenstellen.

Eine Sprecherin des Ministeriums verwies dagegen auf eine Vereinbarung von rheinland-pfälzischen Kirchen und Kommunen, nicht mit Polizeimaßnahmen gegen ein Kirchenasyl vorzugehen.

Im Mai vergangenen Jahres hatten sich Landesregierung, Kommunen und Kreise zu einem Spitzengespräch über das leidige Thema getroffen. Dabei verwies Innenminister Roger Lewentz (SPD) auf eine ältere Vereinbarung zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aus dem Jahr 2015, wonach das Kirchenasyl unangetastet bleiben soll. Demnach werden die besonderen Härten eines Falles noch einmal in einem Dossier zusammengestellt, das dann erneut vom Bamf geprüft wird.

Die Evangelische Kirche im Rheinland verteidigte das Kirchenasyl. In Italien hätte den Flüchtlingen aus Darfur eine Abschiebung in den Sudan gedroht. „Einige der jungen Männer sind mit unbehandelten oder gerade ausgeheilten Krankheiten ins Kirchenasyl gekommen, die in Italien für sie lebensbedrohlich hätten werden können“, heißt es aus dem Landeskirchenamt in Düsseldorf. Die Kirche zweifelt auch daran, dass die Härtefalldossiers ernsthaft geprüft wurden. Die Fälle seien jeweils „binnen weniger Stunden“ abgelehnt worden. Außerdem bestreitet die Landeskirche eine Pflicht, das Kirchenasyl nach einem abgelehnten Dossier zu beenden.

In den zurückliegenden Monaten ist die Zahl der Kirchenasyl-Fälle nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche stetig gestiegen – auf zuletzt bundesweit 522. Rund 90 Prozent davon sind sogenannte Dublin-Fälle, heißt: Die Betroffenen müssten eigentlich in das EU-Erst­einreiseland zurückgeschickt werden, um dort Asyl zu beantragen. Läuft jedoch die Überstellungsfrist von sechs Monaten ab, ist Deutschland für den Asylantrag zuständig. Im August wurde die Frist auf 18 Monate verlängert.

In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell 33 Fälle von Kirchenasyl, etwa doppelt so viele wie vor einem Jahr. Im Saarland wurden im vergangenen Jahr 52 Fälle von Kirchenasyl gemeldet (45 katholisch, sieben evangelisch), mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2015 – darunter Männer, Frauen sowie ganze Familien. Im Bistum Trier führt man den starken Anstieg auf die ebenfalls steigende Zahl abgelehnter Asylanträge zurück, wie es in einem internen Schreiben des Trierer Generalvikars Ulrich Graf von Plettenberg an alle Pfarrer heißt. Das Bistum Trier unterstütze das Kirchenasyl nur, „wenn ein begründeter Härtefall vorliegt, also eine schwerwiegende Gefahr für den Geflüchteten durch Abschiebung droht“, stellt der Generalvikar klar. In den vergangenen Jahren waren es im Bistum „jeweils einige Dutzend Fälle von Kirchenasyl“, sagt Bischofssprecherin Judith Rupp. Dabei sei es mehrheitlich darum gegangen, „dass Familien nicht auseinandergerissen werden“. Das Saar-Innenministerium teilt auf Anfrage mit, dass es sich bei den im Saarland erteilten Kirchenasylen fast ausschließlich um Dublin-Fälle gehandelt habe. Die Behörde geht davon aus, dass der Anstieg der Zahlen mit der Vereinbarung des Bamf mit den Kirchen zusammenhängt, in dem sich das Bamf ausdrücklich zur Möglichkeit des Kirchenasyls bekennt. Doch besonders gut scheint diese Übereinkunft in der Praxis nicht zu funktionieren. In einem weiteren internen Schreiben des Trierer Generalvikars heißt es, dass sich bundesweit die „kirchenasylgewährenden Gemeinden und Orden in einem erheblichen Ausmaß nicht an die vereinbarten Verfahrenswege gehalten“ hätten.

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