Wegen Todesstrafe Keine Abschiebung von Tunesier trotz Terrorverdachts

Frankfurt · Ein im Februar wegen Terrorverdachts in Hessen festgenommener Tunesier darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab gestern einem Eilantrag des Mannes statt. Er habe in Tunesien keinen hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Ein im Februar wegen Terrorverdachts in Hessen festgenommener Tunesier darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab gestern einem Eilantrag des Mannes statt. Er habe in Tunesien keinen hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Die 6. Kammer hatte im April verlangt, dass der nordafrikanische Staat der Bundesregierung vor der Abschiebung völkerrechtlich verbindlich zusichern müsse, dass gegen den Mann nicht die Todesstrafe verhängt werde. Die am 11. Juli von der tunesischen Regierung vorgelegte Verbalnote räume die Bedenken nicht aus und erfülle damit die vom Gericht gestellten Auflagen nicht vollständig, stellte das Gericht fest. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar.

Der Tunesier war bei einer Anti-Terror-Razzia in Hessen am 1. Februar festgenommen worden. Er soll für den IS einen Anschlag in Deutschland vorbereitet und ein Unterstützernetzwerk aufgebaut haben. Er schweigt zu den Vorwürfen..

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