Karlsruhe rügt schwere Mängel bei Strafprozessen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hebt mit Blick auf die umstrittenen "Deals" vor deutschen Gerichten mahnend den Zeigefinger: Diese Absprachen zwischen Staatsanwälten und Angeklagten sind zwar grundsätzlich zulässig, wie die Karlsruher Richter entschieden. Allerdings müssen sie transparent sein und ausführlich protokolliert werden

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hebt mit Blick auf die umstrittenen "Deals" vor deutschen Gerichten mahnend den Zeigefinger: Diese Absprachen zwischen Staatsanwälten und Angeklagten sind zwar grundsätzlich zulässig, wie die Karlsruher Richter entschieden. Allerdings müssen sie transparent sein und ausführlich protokolliert werden. Informelle Absprachen sind nach Ansicht des Gerichts verfassungswidrig. Urteile, die auf diesem Weg zustande kamen, können damit angefochten werden.

Deals dienen in Strafverfahren dazu, etwa bei Sexualdelikten die Opfer zu schützen oder bei Wirtschaftsverfahren die Prozessdauer abzukürzen. Angeklagte erhalten dann im Gegenzug für ein Geständnis eine mildere Strafe. Zugleich sinkt die Arbeitsbelastung der Justiz. Die derzeitige Praxis solcher Absprachen ist den Verfassungsrichtern allerdings ein Dorn im Auge: Die Prozessbeteiligten setzten sich "in erheblichem Umfang" über geltende Regeln hinweg, die ein rechtskonformes Verfahren sichern sollten. Dies sei "eine sehr ernst gemeinte Mahnung an alle Akteure in einem Strafverfahren", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, das oberste Gericht habe der Justiz mit seinem Urteil die "Gelbe Karte" gezeigt. Sie stellte gesetzliche Nachbesserungen in Aussicht, damit "das Korsett für eng eingegrenzte Absprachen noch besser geschnürt" werden könne. , Seite A 4: Meinung dpa/afp/red

Foto: dpa

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