Im Saarland gilt eine „Zurückhaltungspflicht“

Saarbrücken/Berlin · Wie in den meisten anderen europäischen Ländern auch ist in Deutschland die Burka in der Öffentlichkeit praktisch nicht zu sehen. Die meisten Bundesländer halten es daher wie das Innenministerium in Mainz: „Es gibt in Rheinland-Pfalz weder Verkleidungsverbote noch -gebote“, sagte ein Sprecher.

Einige Bundesländer haben aber Regelungen zum Tragen von Kopftüchern im öffentlichen Dienst getroffen. In Hessen gilt seit 2004 ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst, vom Landesverfassungsgericht 2007 bestätigt. 2011 wurde präzisiert, dass das Verbot auch für Burkas gilt, aber auch hier nur im öffentlichen Dienst, nicht in der Öffentlichkeit . Das Saarland erlegt seinen Beamtinnen und Beamten bei ihrem dienstlichen, aber auch privaten Auftreten eine "gewisse Zurückhaltungspflicht" auf. Für Lehrerinnen gibt es seit 2004 eine Sondervorschrift, die das Tragen eines Kopftuches im Unterricht verbietet.

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