Burka-Verbot in Frankreich verstößt nicht gegen Grundrechte

Straßburg · Das umstrittene Burka-Verbot in Frankreich verstößt nicht gegen die Grundrechte: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erklärte das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit gestern für rechtens. Es sei „legitim“, wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein „Zusammenleben“ in der Gesellschaft wahren wolle, urteilten die Richter.

Gegen den Urteilsspruch sind keine Rechtsmittel möglich. Gegen das Gesetz hatte eine junge französische Muslimin geklagt. Sie sah sich in ihrer Religions- und Meinungsfreiheit verletzt. > e, : Meinung

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