BGH stärkt Anonymität bei Meinungsäußerung im Internet
Karlsruhe · Auch wer Unwahrheiten im Internet verbreitet, hat ein Recht auf Anonymität. Der Betreiber eines Online-Portals ist in einem solchen Fall nicht zur Herausgabe der Nutzerdaten verpflichtet, wie der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe entschied.
02.07.2014
, 00:00 Uhr
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