Geschenkt und wieder holen - für Schwiegereltern jetzt erlaubt

Karlsruhe. Schwiegereltern können künftig ihre Geschenke an den Ex-Partner des Kindes leichter zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Bislang hatten sie nach der Scheidung ihres Kindes kaum eine Chance, Zahlungen - etwa für ein Haus - zurückzuverlangen

Karlsruhe. Schwiegereltern können künftig ihre Geschenke an den Ex-Partner des Kindes leichter zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Bislang hatten sie nach der Scheidung ihres Kindes kaum eine Chance, Zahlungen - etwa für ein Haus - zurückzuverlangen. Nach neuer Rechtsprechung handelt es sich bei der Gabe um eine Schenkung, deren Grundlage mit dem Scheitern der Ehe wegfällt - womit eine "zumindest partielle Rückabwicklung" ermöglicht werde. Dabei, so das Urteil, spiele es keine Rolle, ob die Eheleute in Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung lebten. Wie viel der Ex-Partner zurückzahlen muss, hängt davon ab, wie sehr das eigene Kind von dem Geschenk profitiert hat - etwa, wie lange es in der gemeinsamen Wohnung lebte. Im konkreten Fall aus Berlin können Schwiegereltern einen Teil der 29 000 Euro zurückfordern, die sie dem Bräutigam ihrer Tochter für den Kauf einer Eigentumswohnung gegeben haben (Az.: XII ZR 189/06 - Urteil vom 3. Februar 2010). dpa

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