Bundesgerichtshof stärkt Rechte lesbischer Paare

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte homosexueller Eltern gestärkt. Nach einem gestern veröffentlichten Beschluss des BGH kann ein Kind auch dann zwei Mütter mit allen Elternrechten haben, wenn die nicht-leibliche Mutter das Kind nicht adoptiert hat. Im konkreten Fall bekam ein lesbisches Paar in Südafrika ein Kind, nachdem sich eine Partnerin hatte künstlich befruchten lassen. Die schwangere Südafrikanerin war mit einer Deutschen verheiratet - was nach südafrikanischem Recht möglich ist. Das Kind erhält nun auf Wunsch der Mütter die deutsche Staatsbürgerschaft (AZ: XII ZB 15/15). Die deutsche Mutter hatte in Berlin die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.

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