Linksextremismus Ein Verbot und etliche offene Fragen

Berlin · Innenminister de Maizière (CDU) hat die Internetplattform „linksunten.indymedia“ verboten. Es sei die bedeutendste Webseite für gewaltbereite Linksextremisten.

 Polizisten durchsuchen das linksalternative Zentrum KTS in Freiburg. Der „Kulturtreff in Selbstverwaltung“ diente als regelmäßiger Treffpunkt der Mitglieder von „linksunten.indymedia.org“.

Polizisten durchsuchen das linksalternative Zentrum KTS in Freiburg. Der „Kulturtreff in Selbstverwaltung“ diente als regelmäßiger Treffpunkt der Mitglieder von „linksunten.indymedia.org“.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Wenige Wochen nach den Krawallen beim G20-Gipfel hat das Bundesinnenministerium die linksextreme Internetplattform „linksunten.indymedia“ untersagt. Dazu Fragen und Antworten:

Was wird den Betreibern der Plattform vorgeworfen?

Dem Verfassungsschutz galt die 2008 gegründete Seite als wichtigstes Medium der wachsenden gewaltorientierten linksextremen Szene. Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg wurde dort zu gewalttätigen Protesten aufgerufen. Zur Begründung des Verbots veröffentlichte das Ministerium eine lange Liste von Beiträgen mit strafbaren Inhalten, Bekennerschreiben zu Straftaten und verfassungsfeindlichen Inhalten. Auch Anleitungen zum Bau von Brandsätzen wurden auf der Plattform veröffentlicht.

Warum ist die Seite vier Wochen vor der Bundestagswahl verboten worden und nicht schon früher?

Die Behörden hatten die Plattform schon lange im Visier. Jahrelang war es nach Angaben aus Sicherheitskreisen aber schwierig, die Betreiber ausfindig zu machen, weil sie unter großer Geheimhaltung agierten. Wegen der strafbaren Inhalte auf der Seite habe es zahlreiche Anzeigen gegeben. Strafverfahren gegen Unbekannt mussten aber eingestellt werden, weil die Urheber nicht ermittelt werden konnten. Unter anderem im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel hätten sich die Erkenntnisse dann verdichtet. In Sicherheitskreisen war zudem zu hören, man habe mit dem Verbot deutlich signalisieren wollen, dass man strafbares Verhalten nicht einfach laufen lasse. Dass dabei auch der Bundestagswahlkampf eine Rolle gespielt haben könnte, kann nur vermutet werden. Nicht nur die Anhängerschaft der Union dürfte die Entscheidung aber begrüßen.

Was ist der Unterschied zwischen den weltweiten „indymedia“-Plattform und „linksunten.indymedia.org“?

Das internationale Portal „indymedia.org“ wurde im Umfeld der Proteste gegen ein WTO-Treffen von Wirtschafts- und Handelsministern 1999 in Seattle als Plattform für Medienaktivisten eingerichtet. Offizieller Träger ist der brasilianische Verein Associacao Brasileira Democratizacao da Comunicacao. Die Aktivisten sehen sich als Teil der globalisierungskritischen Bewegung, die international Graswurzel-Initiativen vernetzen wollen. In Deutschland wurde die Subdomain „linksunten.indymedia.org“ von der linksextremen Szene auch zur Koordination von Aktionen und Selbstbezichtigungen von politisch motivierten Straftaten verwendet.

Welche Funktion hatte die Plattform im linksextremen Spektrum?

Anonyme Nutzer diskutierten in Foren etwa, ob Gewalt im politischen Kampf gegen den Kapitalismus legitim sei, ob Brandanschläge auf Autos zum richtigen Ziel führen oder wie Hausbesetzungen begründet werden sollten. Nur leicht verklausuliert riefen manche Nutzer zu Gewalttaten auf. Vor dem 1. Mai in Berlin wurde der Angriff auf Polizisten („Bullenschweine“) bei den Demonstrationen gefordert.

Welche Probleme gibt es bei der Durchsetzung des Verbots?

Die deutschen Sicherheitsbehörden konnten die Internetplattform nicht einfach abschalten, weil der Server nach Erkenntnissen der Ermittler in Frankreich steht. Deswegen sollte ein Rechtshilfeersuchen an die französischen Behörden gestellt werden.

Gab es schon Verbote von extremistischen Internetplattformen?

Das Neonazi-Internetportal „Altermedia Deutschland“ wurde im Januar 2016 vom Innenministerium verboten. Laut Bundesanwaltschaft war „Altermedia“ bis dahin das führende rechtsextremistische Internetportal im deutschsprachigen Raum. Die Betreiber nutzten einen Server in Russland. 2017 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage wegen Volksverhetzung gegen fünf Beschuldigte. Außerdem geht es um die Gründung oder Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort