Herbstferien Lehrern droht Lohnausfall bei Quarantäne nach Ferienreisen

Saarbrücken · Bis zum Schulbeginn nach den Herbstferien müssen Lehrer wieder einsatzbereit sein, sonst gibt es Sanktionen. Für Schüler gelten andere Regeln.

 Nach Reisen in Risikogebiete gilt eine Testpflicht.

Nach Reisen in Risikogebiete gilt eine Testpflicht.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Am Montag beginnen in einigen Bundesländern die Herbstferien. Schülern und Lehrern bietet die zweiwöchige Schulpause die Gelegenheit, dem ungemütlichen Herbstwetter zu entfliehen und vor dem Jahreswechsel fernab der Heimat ein paar Sonnenstrahlen zu genießen. Doch in diesem Corona-Jahr müssen allen voran Lehrkräfte ihre Urlaubspläne überdenken. Vor wenigen Tagen teilte das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen seinen Bediensteten mit, dass es zu Gehaltseinbußen kommen kann, „wenn wegen der Quarantänepflicht die Dienstpflicht nicht rechtzeitig wieder aufgenommen werden kann“. Sollten Lehrkräfte vorsätzlich in ein zuvor als Risikogebiet eingestuftes Urlaubsland reisen und wegen einer Quarantäne im Anschluss den Schulstart verpassen, wird das Land als Dienstherr die Lohnzahlung für die Zeit des Ausfalls einstellen.

Lehrerverbände reagierten verwundert auf den Ton des Rundschreibens. Jeder Lehrkraft sei klar, dass sie Verantwortung für sich, für die eigenen Angehörigen und auch für ihr berufliches Umfeld habe, hieß es in einer Mitteilung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE). Einer „Drohkulisse“ seitens des Schulministeriums bedürfe es nicht.

Ein Sprecher des saarländischen Bildungsministeriums teilte auf SZ-Anfrage mit, dass es hierzulande keinen Grund gebe, „die dienst- oder arbeitsrechtliche Keule zu schwingen“. Das Ministerium vertraue darauf, dass keine Lehrkraft vorsätzlich eine Quarantäne provozieren wird. „Die Erwartung ist, dass die Lehrkräfte dies bei ihrer Reiseplanung berücksichtigen und so planen, dass sie nach den Ferien in Präsenz unterrichten können“, schrieb das Bildungsministerium mit Blick auf das weltweite Infektionsgeschehen. Basierend auf den Erfahrungen nach den Sommerferien gebe es „keinerlei Anlass, diese Annahme in Frage zu stellen“.

Sollte es entgegen der Erwartungen des Ministeriums doch zu vorsätzlich provozierten Quarantänen nach den Herbstferien kommen, werde es auch im Saarland Konsequenzen für die betroffenen Lehrkräfte geben. Die Sanktionen hingen vom Einzelfall und den konkreten Umständen ab. Bei Beamten könnten die Maßnahmen vom Aussprechen einer Missbilligung bis hin zum (anteiligen) Einbehalten des Gehaltes reichen, für Angestellte von einer Abmahnung bis zum (anteiligen) Wegfall der Entgeltzahlung. Das Bildungsministerium teilte mit, dass diese Konsequenzen nicht explizit für Lehrer gelten, sondern allgemeinen beamten- und arbeitsrechtlichen Maßstäben entsprechen.

Anders als ihre Lehrer müssen Schüler keine Konsequenzen befürchten, wenn sie nach einer Reise in ein Risikogebiet nicht pünktlich zum Schulstart am Präsenzunterricht teilnehmen können. Grundsätzlich verweist das Bildungsministerium auf das Nachkommen der Schulpflicht im Unterricht an der Schule. Doch im Fall einer angeordneten Quarantäne nach dem Urlaub werde die Schulpflicht auch mit häuslichen Lernangeboten erfüllt. Das Lernen von zuhause sei dem Präsenzunterricht dann gleichgestellt. Trotzdem habe das Bildungsministerium die Erwartung, dass auch Familien mit ihren Kindern Verantwortung tragen und ihre Ferienplanung an die derzeitigen Umstände anpassen.

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