Rehlinger spricht von „echtem Durchbruch“ Doppelbesteuerung von Grenzgängern fällt ab Dezember weg

Die steuerliche Doppelbelastung von Grenzgängern soll laut DGB ab Dezember wegfallen. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) spricht von einem „echten Durchbruch“. Was sich jetzt konkret ändern wird.

Doppelbesteuerung von Grenzgängern fällt ab Dezember weg​
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die steuerliche Zusatzbelastung für Grenzgänger beim Kurzarbeitergeld hat laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) schon bald ein Ende. Ab Dezember will das Bundeswirtschaftsministerium demnach mit der Korrektur beziehungsweise Neubescheidung der Kurzarbeitergeldberechnung beginnen.

Doppelbelastung für Pendler

Rund 50 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pendeln täglich aus Frankreich zum Arbeiten nach Deutschland. Ihre anfallenden Steuern werden durch das seit 2016 in Kraft getretene deutsch-französische Steuerabkommen im Wohnsitzstaat Frankreich abgeführt. Aber durch die Corona-Pandemie mussten viele Grenzgänger in Kurzarbeit, das ihnen ausgezahlte Kurzarbeitergeld wird aufgrund eines fiktiven Steuerbetrags in Deutschland und der Besteuerung in Frankreich allerdings de facto doppelt belastet.

Das soll sich ab Dezember nun ändern. Wie der SR berichtet, soll die zu Unrecht doppelt gezahlte Steuer rückwirkend ausgezahlt werden. Allerdings sei noch unklar, wie weit rückwirkend. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sprach von einem echten Durchbruch für die Grenzregion. „Ich danke allen, die mit uns an einem Strang gezogen haben, vor allem den Gewerkschaften und Kammern.“

Betroffene klagten beim Sozialgericht

Das Problem der fiktiven Besteuerung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger war zuletzt auch durch Entscheidungen des Bundessozialgerichts bestätigt worden. Zudem hatte die EU-Kommission in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestoßen. Im Saarland hatten Betroffene mehr als tausend Klagen beim Sozialgericht für das Saarland eingereicht.

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