Pläne der Bundesregierung Cannabis-Freigabe in Deutschland rückt näher – Karl Lauterbach präsentiert Eckpunkte

Karl Lauterbach hat am Mittwoch in Berlin die Eckpunkte für die geplante Legalisierung von Cannabis präsentiert. Es handelt sich noch nicht um einen Gesetzentwurf, sondern zunächst um Grundzüge des geplanten Vorhabens – wann die Freigabe kommen soll.

Erwachsene sollen in Deutschland künftig Cannabis kaufen, besitzen und konsumieren dürfen. „Es ist dann nicht mehr Teil des Betäubungsmittelgesetzes“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch bei der Vorstellung entsprechender Eckpunkte in Berlin. Das Bundeskabinett hatte die Vorlage zuvor beschlossen. Die Cannabis-Legalisierung soll nach Lauterbachs Worten aber nur weiterverfolgt werden, wenn die Pläne einer nun folgenden europa- und völkerrechtlichen Prüfung standhalten.

Cannabis-Legalisierung auf dem Weg – so viel darf man besitzen

Lauterbach, der selbst Mediziner ist und in der Vergangenheit gegen eine Cannabis-Freigabe war, wollte die geplante Legalisierung ausdrücklich nicht als „großen Durchbruch in der Drogenpolitik verkaufen“. Eine Entkriminalisierung solle besseren Kinder- und Jugend- sowie Gesundheitsschutz im Vergleich zu heute ermöglichen. Mit dem Cannabis-Verbot habe Deutschland in den vergangenen Jahren „keine vorzeigbaren Erfolge“ erzielt. Vielmehr sei der Konsum gestiegen. Problematisches Suchtverhalten habe auch bei Erwachsenen zugenommen. „Die Tendenz geht in die falsche Richtung.“

Lauterbach versicherte: „Wir wollen den Markt sehr streng regulieren.“ Straffrei gestellt werden, solle der Kauf und Besitz von 20 bis 30 Gramm Cannabis bei Erwachsenen. Geprüft werden solle, ob es für Unter-21-Jährige eine Obergrenze für den Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) geben solle.

Die Pläne zur Regierung zur Freigabe von Cannabis im Überblick

Viele Detailfragen sind noch offen, zum Beispiel, welche Regeln im Straßenverkehr getroffen werden müssten, an welche Bedingungen Lizenzen zum Verkauf oder Anbau von Cannabis geknüpft werden sollen oder wie der Gesundheitsschutz, um den es Lauterbach zufolge hier vorrangig gehen soll, konkret verbessert werden soll. Die aktuell vorliegenden Pläne der Ampel sehen zunächst Folgendes vor:

  • Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
  • Der Erwerb und Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm „Genusscannabis“ zum Eigenkonsum sollen straffrei sein unabhängig vom konkreten THC-Gehalt. Auf eine THC-Grenze soll wegen zu großen Prüfaufwands bei möglicher Strafverfolgung verzichtet werden.
  • Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt – „drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person“, geschützt vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen.
  • Der Verkauf soll in „lizenzierten Fachgeschäften“ – Zutritt erst ab 18 – und eventuell Apotheken ermöglicht werden. Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt. Die Menge, die pro Kunde verkauft werden darf, wird begrenzt. Einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.
  • „Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz“ soll geprüft werden, ob es für unter 21-jährige Käufer eine THC-Obergrenze geben soll.
  • Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine „Cannabissteuer“ geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“.
  • Cannabis-Produkte zum Rauchen oder in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zugelassen werden. Sogenannte Edibles, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, zunächst nicht.
  • Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote sollen ausgebaut werden.
  • Begleitend sollen Daten erhoben und analysiert werden zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe. Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden.

Freigabe von Cannabis voraussichtlich nicht vor 2024

Zentraler Baustein der geplanten Freigabe soll staatlich regulierter Anbau des pflanzlichen, psychoaktiven Rauschmittels hierzulande sein. „Wir wollen die Produktion in Deutschland lizenzieren und regulieren.“ Heute wird Cannabis aus ausländischer Produktion illegal auf dem hiesigen Schwarzmarkt verkauft. Der Verkauf soll laut dem Minister in lizenzierten Abgabestelle erfolgen – noch offen sei, ob dort auch Konsum erlaubt sein solle.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht nicht davon aus, dass die geplante Freigabe von Cannabis in Deutschland bereits im kommenden Jahr umgesetzt wird. Das sagte der SPD-Politiker nach der Vorstellung der Eckpunkte für die geplante Legalisierung der Droge. Die Materie sei ausgesprochen komplex. „Die Erstellung dieser Eckpunkte war keine Kleinigkeit und in der Komplexität geht das über das hinaus, was durch einen schönen Sudoku-Abend abgerufen wird.“ Auch die Vorbereitung eines konkreten Gesetzes werde keine Kleinigkeit. „Ich könnte mir aber gut vorstellen, wenn alles gut läuft, dass dann 2024 die Legalität erreicht ist.“

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