Landgericht Berlin: Keine Beleidigungen Unverständnis über Urteil zu Beschimpfungen gegen Künast

Berlin · (dpa) Mehrere Politikerinnen haben Unverständnis geäußert über das Urteil des Berliner Landgerichts zu Beschimpfungen gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast. Sie war vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, dagegen vorzugehen.

 Die Grünen-Politikerin  Renate Künast will gegen den Gerichtsbeschluss vorgehen.   Foto: Stache/dpa

Die Grünen-Politikerin Renate Künast will gegen den Gerichtsbeschluss vorgehen. Foto: Stache/dpa

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„Dieses fatale Urteil, welches eines Rechtsstaats unwürdig ist, berührt uns alle“, sagte die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Sprache sei nicht nur Kommunikation, sondern Ausdruck von respektvollem, kultivierten Miteinander. „Wenn diese Kultur nicht mehr juristisch geschützt wird, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis den Worten Gewalt folgt.“

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, erklärte: „Bei allem Respekt vor unseren Gerichten: Was Renate Künast hier an widerlichen Beleidigungen erhalten hat, sollte niemand ertragen müssen.“ Meinungsfreiheit habe ihre Grenzen, wenn zu Gewalt gegen Personen aufgerufen oder widerliche Hetze betrieben werde. Linksparteichefin Katja Kipping sagte: „Diese Form von Hass wird noch immer zu sehr verharmlost.“ Das müsse aufhören.

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, sagte, Gewaltschutz sei ein Thema, das alle Ebenen des Staates angehe. „Und wir reden bei den genannten Beispielen verbaler Übergriffe über nichts anderes als über Gewalt.“

Unbekannte hatten Künast auf Facebook unter anderem als „Stück Scheisse“ und „altes grünes Dreckschwein“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Laut dem Landgerichtsbeschluss stellen entsprechende Kommentare „keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen“ dar. Künast kündigte an, sie werde gegen den Beschluss vorgehen. Die Politikerin hatte erreichen wollen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf, damit sie gegen sie vorgehen kann.

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