Bundesregierung will Beschneidungen erlauben

Berlin. Die Bundesregierung will medizinisch fachgerechte Beschneidungen von jüdischen und muslimischen Jungen erlauben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte gestern Ländern und Verbänden Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vor

Berlin. Die Bundesregierung will medizinisch fachgerechte Beschneidungen von jüdischen und muslimischen Jungen erlauben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte gestern Ländern und Verbänden Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vor. Demnach bliebe eine Beschneidung, die mit Einwilligung der Eltern und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, zwar eine Körperverletzung, wäre aber nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar. Hintergrund für die Gesetzespläne ist ein Urteil des Landgerichts Köln, das im Mai Beschneidungen bei Neugeborenen und Kleinkindern als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gewertet hatte.

Ein Sprecher des Justizministeriums sagte auf dpa-Anfrage: "Die Regelung soll die Verunsicherung nach dem Urteil des Landgerichts Köln beseitigen." Das Ressort habe mehrere Anforderungen berücksichtigt: Die Beschneidung müsse fachgerecht und möglichst schonend ablaufen. Dem Eingriff müsse eine umfassende Aufklärung vorausgehen. Eltern müssten den Kindeswillen bei der Frage miteinbeziehen. Und: Eine Ausnahme gelte, wenn das Kindeswohl gefährdet sei, etwa durch gesundheitliche Risiken bei Blutern.

Den Plänen zufolge soll in der Regel ein Arzt die Beschneidung vornehmen. Bei Kindern bis zum Alter von sechs Monaten könne aber auch eine dafür vorgesehene Person der Religionsgemeinschaft den Eingriff übernehmen, erklärte der Ministeriumssprecher. dpa

Foto: dpa

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