Ministerin rät zu Verfassungsklage nach Beschneidungsurteil

Augsburg. Nach dem Kölner Urteil zu Beschneidungen aus religiösen Gründen hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Juden und Muslime zum Gang nach Karlsruhe ermuntert

Augsburg. Nach dem Kölner Urteil zu Beschneidungen aus religiösen Gründen hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Juden und Muslime zum Gang nach Karlsruhe ermuntert. "Ein klärendes Wort eines obersten Gerichtes, des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts, wäre hier das allerbeste", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der "Augsburger Allgemeinen". Dies gelte auch für Forderungen muslimischer und jüdischer Verbände nach einer gesetzlichen Regelung. "Auch ein Gesetz würde - gleich, wie es ausfällt - mit Sicherheit in Karlsruhe vorgelegt werden", sagte die Ministerin. "Es geht um grundsätzliche Fragen und verschiedene Grundwerte, die Frage, was Bestandteil der Religionsausübung ist, aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit."Das Kölner Landgericht hatte in seiner Entscheidung die Auffassung vertreten, die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen sei als Körperverletzung strafbar. Sie sei nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert". afp

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