Trump drohen nach seiner Amtszeit wegen Ukraine-Telefonat mehrere Anklagen Die Sünden des US-Präsidenten

Washington · Das Ukraine-Telefonat könnte für Donald Trump weit größere Folgen haben als zunächst angenommen: Er könnte sich gleich mehrfach strafbar gemacht haben. Außerdem treiben die Demokraten das Amtsenthebungsverfahren voran.

 Donald Trump, Präsident der USA

Donald Trump, Präsident der USA

Foto: dpa/Carolyn Kaster

Die US-Demokraten machen Druck. Schon in zwei Monaten, rund um den „Thanksgiving“-Feiertag, könnte vor dem US-Repräsentantenhaus offiziell das Amtsenthebungs-Verfahren gegen Donald Trump beginnen. Eine Prozedur, die das ohnehin politisch gespaltene Land weiter stark belasten dürfte – und die für beide Parteien Risiken birgt. Derzeit scheint es ungewiß, dass am Ende im Senat mindestens 20 Parteifreunde des Präsidenten für eine Entfernung von Trump aus dem „Oval Office“ stimmen – denn noch steht die Rückendeckung für den in Bedrängnis Geratenen, der weiter von einer „Hexenjagd“ und „Belästigung des Präsidenten“ spricht und an seinem Telefonat mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj – bei dem er ihn zur Untersuchung des politischen Rivalen Joe Biden und dessen Sohn aufforderte – nichts Anrüchiges sieht.

Doch selbst wenn Trump das „Impeachment“ politisch überleben sollte – aus dem Schneider wäre er damit noch längst nicht. An dem Tag, an dem seine Amtszeit endet, könnten ihn Staatsanwälte als dann nicht mehr geschützten Privatmann anklagen. Einem amtierenden Präsidenten droht eine solche Maßnahme nach langjähriger Einschätzung des Justizministeriums nicht – und deshalb blockte es auch die Forderung nach einer Untersuchung ab. Doch in gleich mehreren Bereichen dürfte sich Trump nach Einschätzung von Juristen strafbar gemacht haben, was wiederum jene Demokraten stärkt, die sich nun auf ein Amtsenthebungsverfahren versteift haben.

Obwohl Trump sein Gespräch mit dem ukrainischen Präsidenten als „perfekt“ und „unschuldig“ bezeichnete, und sogar unter Druck – was Parteifreunde heute als Fehler sehen – eine Rekonstruktion des Telefonats veröffentlichen ließ, drängt sich erst einmal eine Verletzung der Parteispenden-Gesetze auf. Denen zufolge ist es für einen US-Bürger eine Straftat, einen Ausländer um Hilfe dabei zu bitten, eine Wahl zu gewinnen. Einen ähnlichen Vorwurf gab es gegen Trump in der Russland-Affäre, doch Sonderermittler Robert Mueller wollte sich am Ende nicht festlegen, was ein Verbrechen angeht. In dem dem Präsidenten bisher wohlgesinnten Sender Fox News argumentierte der Richter Andrew Napolitano, diesmal sehe die Beweislage gegen Trump „stark“ aus. Er habe „direkt und persönlich“ ein Verbrechen begangen. Der zweite Vorwurf, den Rechtsexperten sehen, ist eine versuchte Bestechung. Das bezieht sich auf die Koppelung von amerikanischer Militärhilfe an die Suche nach „Schmutz“ über Trumps Rivalen Joe Biden. Zwar versichert der Präsident nun, er habe kein solches Gegengeschäft vorgeschlagen. Doch Tage zuvor hatte sich Trump im UN-Gebäude gegenüber Reportern verplappert. Und geäußert, er werde mit Zahlungen an Länder vorsichtig sein, die sich nicht dem Korruptionsthema widmen würden.

Eine dritte Straftat würde dadurch definiert, dass Trump einen Betrug begangen hat, indem er mit einem offiziellen Akt versucht hat, persönliche Vorteile – sprich Fakten für seinen Wahlkampf – zu gewinnen. Dies könne man durchaus als Betrug an den Bürgern werten, die für ihn gestimmt hätten, heißt es. Und seit einigen Tagen kommt auch noch der Verdacht der Zeugen-Bedrohung dazu. Trump hatte den Informanten, der sein Telefonat enthüllt hatte, als „fast ein Spion“ bezeichnet – und gleichzeitig eine Anspielung auf die Todesstrafe für Hochverrat gemacht. Führende Demokraten schrieben anschließend in einem offenen Brief, die Aussagen des Präsidenten seien als „verurteilenswerte Zeugen-Beeinflussung und Versuch, die Amtsenthebungs-Ermittlungen zu behindern“, zu bewerten. Als Verteidigungs-Strategie bietet sich für Trump an, seine Worte als „Witz“ zu bezeichnen – so wie er es schon früher bei anderen Gelegenheiten getan hat. Zu fürchten hätte der Präsident aber auch eine Anklage wegen Justizbehinderung. Denn schließlich wurden Aufzeichnungen des Gesprächs – ebenso wie wohl frühere Telefonate mit Wladimir Putin und Vertretern Saudi-Arabiens – auf Anweisung von Anwälten des Weißen Hauses in ein elektronisches System gelagert, das ausschließlich für steng geheime Dokumente vorgesehen ist – ein ungewöhnlicher Akt für ein angeblich völig harmloses Gespräch.

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