Wirt übernimmt Verantwortung für tödliches Wetttrinken

Berlin. Im Prozess um ein Tequila-Wetttrinken hat der angeklagte Berliner Kneipenwirt die Verantwortung für den Tod eines 16-jährigen Schülers übernommen. "Es war falsch ohne Wenn und Aber", hieß es gestern in einer Erklärung, die die Verteidigerin des 28-jährigen Wirtes zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht vorlas

Berlin. Im Prozess um ein Tequila-Wetttrinken hat der angeklagte Berliner Kneipenwirt die Verantwortung für den Tod eines 16-jährigen Schülers übernommen. "Es war falsch ohne Wenn und Aber", hieß es gestern in einer Erklärung, die die Verteidigerin des 28-jährigen Wirtes zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht vorlas. Er habe nicht mit dem Tod des Jungen gerechnet und ihn auch nicht gewollt. Er bedaure und bereue das Wetttrinken. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gastwirt Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der Mann soll den Schüler bei dem Wetttrinken im Februar 2007 animiert haben, mindestens 45 Tequila zu trinken, während er selber Wasser trank. Der Schüler fiel ins Koma und starb vier Wochen später an Alkoholvergiftung. In weiteren 173 Fällen soll der Wirt Alkohol an Kinder und Jugendliche ausgeschenkt haben. Der Tod des Schülers hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Trinken bis zum Umfallen ist bei vielen Jugendlichen nach wie vor angesagt: Trotz aller Mäßigungsappelle ist "Koma-Saufen" weiter im Trend. Erst kürzlich präsentierte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, alarmierende Zahlen, wonach 2007 bundesweit 23 165 junge Leute im Alter zwischen 10 und 20 Jahren zur Ausnüchterung in der Klinik landeten. Das waren im Schnitt mehr als 63 pro Tag und insgesamt so viele wie nie zuvor. dpa

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