Tödliches Wett-Trinken: Mehrjährige Haftstrafe für den Wirt

Berlin. Nach dem tödlichen Wett-Trinken mit einem Schüler hat das Berliner Landgericht den Wirt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Das Gericht sprach den 28-Jährigen am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig

Berlin. Nach dem tödlichen Wett-Trinken mit einem Schüler hat das Berliner Landgericht den Wirt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Das Gericht sprach den 28-Jährigen am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Bei dem ungleichen Duell im Februar vor zwei Jahren hatte der 16-jährige Lukas mindestens 45 Tequila getrunken, während der Kneipier sich zunächst Wasser einschenken ließ. Der Schüler fiel ins Koma und starb vier Wochen später. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über Alkoholexzesse bei Jugendlichen ausgelöst. In dem Verfahren hatte sich der Wirt nun zu seiner moralischen Schuld bekannt und den Tod des Jugendlichen bedauert. dpa

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Der franko-algerische Weltmusiker Cheb Mami (Foto: afp) ist zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er an einer versuchten Zwangsabtreibung beteiligt war. Ein Gericht in Bobigny im Großraum Paris sprach den "Prince of Rai" am Freitag schuldig, se
Der franko-algerische Weltmusiker Cheb Mami (Foto: afp) ist zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er an einer versuchten Zwangsabtreibung beteiligt war. Ein Gericht in Bobigny im Großraum Paris sprach den "Prince of Rai" am Freitag schuldig, se