Pfand-Klau beschäftigt Bundesrichter

Erfurt. Die Berliner Kassiererin, die wegen des angeblichen Diebstahls von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro entlassen wurde, kann weiter auf einen Sieg vor Gericht hoffen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird den Fall der auch als "Emmely" bekannten Barbara E. verhandeln, wie das Gericht gestern mitteilte

Erfurt. Die Berliner Kassiererin, die wegen des angeblichen Diebstahls von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro entlassen wurde, kann weiter auf einen Sieg vor Gericht hoffen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird den Fall der auch als "Emmely" bekannten Barbara E. verhandeln, wie das Gericht gestern mitteilte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin hatte die Entlassung der Kassiererin nach 31 Jahren im Betrieb für rechtmäßig erklärt. (Az: BAG 3 AZN 224/09) Das BAG ließ die Revision der ehemaligen Kassiererin zu, bezog aber inhaltlich noch keine Position. Das LAG Berlin hatte im Februar entschieden, die Supermarktkette habe den Diebstahlsvorwurf durch glaubhafte Zeugen belegt. Für die Supermarktkette sei "ein irreparabler Vertrauensverlust" entstanden; sie müsse sich gerade bei einer Kassiererin auf "absolute Ehrlichkeit" verlassen können. Zudem habe die Kassiererin im Streit um den Pfandbonvorfall "immer wieder falsche Angaben gemacht" und "ohne Grund und Rechtfertigung eine Kollegin belastet". Das LAG habe tragend auf den zweifachen Vertrauensverlust abgestellt - durch den angeblichen Diebstahl und durch die späteren Falschaussagen, erklärte nun das BAG. Ohne die falsche Belastung der Kollegin hätten die Berliner Richter daher eventuell anders entschieden. Über die Frage, ob das spätere Verhalten eines entlassenen Arbeitnehmers vor Gericht mit berücksichtigt werden kann, gibt es aber noch keine Rechtsprechung des BAG. Der Streit habe daher grundsätzliche Bedeutung und die Revision sei zuzulassen, so die Richter.Das Berliner Urteil hatte heftige Reaktionen ausgelöst. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hatte es als "barbarisch" und "asozial" bezeichnet, der Deutsche Gewerkschaftsbund vorsichtiger als Entscheidung "ohne Augenmaß". E.´s Anwalt hatte bereits im Februar erklärt, er werde mit seiner Mandantin notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.E., die von ihren Unterstützern "Emmely" genannt wird, zeigte sich über die Revision erleichtert. "Nun kann ich weiter um mein Recht kämpfen", erklärte die 51-Jährige in einer Mitteilung." Ich habe keine Pfandbons unterschlagen und will meinen Arbeitsplatz und meine Existenzgrundlage wieder. Dazu habe ich nun wieder eine Chance." Laut ihrem Anwalt lebt die Kassiererin heute von Arbeitslosengeld II. Die Anwältin des Arbeitgebers Kaiser's-Tengelmann, Karin Schindler-Abbes, erklärte dagegen, die Entscheidung des BAG sei "eine klare Ohrfeige" für E. Im Revisionverfahren werde es nur darum gehen, ob ihr Verhalten in das Urteil einfließen dürfe. Das Bundesarbeitsgericht habe aber an der bisherigen Rechtsprechung zum Diebstahl geringwertiger Sachen festgehalten. afp

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