Urteil: Kassiererin verliert wegen 1,30 Euro zu Recht ihren Job

Berlin. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin hat die Klage einer Kassiererin der Supermarktkette Kaisers gegen die fristlose Kündigung wegen zwei angeblich unterschlagener Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent zurückgewiesen. Der Arbeitgeber habe in diesem Fall Barbara E. zu Recht eine so genannte Verdachtskündigung ausgesprochen. Die sonst gültige Unschuldsvermutung greife hier nicht

Berlin. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin hat die Klage einer Kassiererin der Supermarktkette Kaisers gegen die fristlose Kündigung wegen zwei angeblich unterschlagener Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent zurückgewiesen. Der Arbeitgeber habe in diesem Fall Barbara E. zu Recht eine so genannte Verdachtskündigung ausgesprochen. Die sonst gültige Unschuldsvermutung greife hier nicht. Gerade bei Kassiererinnen müsse sich der Arbeitgeber darauf verlassen können, dass diese sich "auch bei kleineren Beträgen absolut ehrlich" verhielten. Barbara E. war 31 Jahre lang bei der Supermarktgruppe Kaisers-Tengelmann beschäftigt. Im Herbst 2007 organisierte sie in ihrer Filiale einen Streik gegen die Streichung von Schichtzulagen. Gewerkschafter vermuten, dass das der wahre Grund der Kündigung war. > Seite A 4: Glosse dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort