Gericht hebt Kündigung wegen 1,8 Cent auf

Hamm. Nach dem Urteil im Fall der Berliner Kassiererin "Emmely" ist nun auch die Kündigung eines Computerfachmanns wegen eines aufgeladenen Akkus endgültig vom Tisch. Die Berufung seines Arbeitgebers wies das Landesarbeitsgericht Hamm gestern ab

Hamm. Nach dem Urteil im Fall der Berliner Kassiererin "Emmely" ist nun auch die Kündigung eines Computerfachmanns wegen eines aufgeladenen Akkus endgültig vom Tisch. Die Berufung seines Arbeitgebers wies das Landesarbeitsgericht Hamm gestern ab. Die siegerländische Firma hatte dem 41-Jährigen gekündigt, weil er den Akku seines Elektrorollers im Büro aufgeladen hatte - Kosten: 1,8 Cent. Ein geringerer Schaden sei "kaum vorstellbar", urteilten die Richter. Zudem habe sein Arbeitgeber geduldet, dass Handy-Akkus in der Firma aufgeladen werden. Der IT-Experte habe sich zudem in 19 Jahren bei der Firma nichts zuschulden kommen lassen. Die Richter verwiesen auf den Fall der Berliner Supermarkt-Kassiererin "Emmely", der wegen 1,30 Euro gekündigt werden sollte. Sie hatte in letzter Instanz gegen ihren Arbeitgeber gesiegt. In den vergangenen Jahren sorgten mehrere Kündigungen wegen Bagatelldelikten für Aufsehen. Erst im März 2010 war eine Altenpflegerin entlassen worden, weil sie sechs Maultaschen mitgenommen hatte. dpa

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