Richter heben Kündigung wegen zwei entwendeter Pfandbons auf

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Kündigung einer Kassiererin wegen der Unterschlagung von zwei Pfandbons aufgehoben. Der unter dem Spitznamen Emmely (Foto: ddp) bekannt gewordene Berlinerin Barbara E. war nach 31 Dienstjahren fristlos gekündigt worden, weil sie Leergutbelege im Wert von 1,30 Euro unerlaubt für sich eingelöst hatte

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Kündigung einer Kassiererin wegen der Unterschlagung von zwei Pfandbons aufgehoben. Der unter dem Spitznamen Emmely (Foto: ddp) bekannt gewordene Berlinerin Barbara E. war nach 31 Dienstjahren fristlos gekündigt worden, weil sie Leergutbelege im Wert von 1,30 Euro unerlaubt für sich eingelöst hatte. Ihr Arbeitgeber, die Kaiser's Tengelmann GmbH, begründete die Kündigung mit einem Vertrauensverlust. Der Zweite Senat entschied nun gestern in Erfurt, dass das Vertrauen durch das einmalige Delikt nach der langen Betriebszugehörigkeit ohne Beanstandungen nicht vollkommen "aufgezehrt" worden sei. Zudem sei die Schädigung relativ niedrig gewesen. Nach Ansicht des Senats hätte eine Abmahnung ausgereicht. Emmely zeigte sich nach dem Urteil glücklich und überrascht: "Ich bin überwältigt." und Meinung ddp

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