Moratorium für gestandene Anlageberater

Saarbrücken · Eigentlich sollten vom 1. Juli an alle Anlageberater eine Erlaubnis vorweisen.

So sieht es ein neues Gesetz vor. Doch das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt Ausnahmen zugelassen, weil die Verwaltungen es nicht schaffen, die vielen Anträge fristgerecht zu bearbeiten. Darauf weist die IHK Saarland hin. Das Moratorium gelte aber nur für Vermittler, die seit Längerem am Markt sind, sagt IHK-Justiziarin Heike Cloß. "Sie sind vor gewerberechtlichen Sanktionen wie Bußgeldern geschützt." Voraussetzung ist, dass der vollständige Antrag bis 1. Juli bei der Erlaubnisbehörde - im Saarland sind das die Landkreise - eingegangen ist.

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