Kraftwerksbetreiber erhalten Steuer auf Brennelemente zurück

Hamburg · Mehrere Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland bekommen insgesamt 2,2 Milliarden Euro Brennelementesteuer zurück. Das Finanzgericht Hamburg folgte den Anträgen von fünf Energieversorgern – darunter RWE und Eon – und verpflichtete die Hauptzollämter vorläufig zur Erstattung der Steuer, wie die Kammer gestern mitteilte.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe das Gericht aber die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen (Az. 4 V 154/13).

Die Brennelementesteuer ist seit ihrer Einführung 2011 umstritten. Das Hamburger Finanzgericht hat bereits das Bundesverfassungsgericht und den europäischen Gerichtshof angerufen. Sie sollen klären, ob die Steuer verfassungsgemäß und im Einklang mit europäischem Recht ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Steuer mit europäischem Recht vereinbar ist.

Da der Hamburger Senat über die Klagen nicht vor einem Urteil der höchsten Instanzen entscheiden kann, beantragten die Unternehmen vorläufigen Rechtsschutz. Damit wollten sie nach Angaben des Gerichts von der Steuerzahlung einstweilig befreit werden beziehungsweise die Rückzahlung erreichen. "Mit Erfolg", teilte das Gericht mit.

Die Hamburger Richter sind der Auffassung, dass der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer hat. Ihre Begründung: Es handele sich nicht um eine auf Konsumenten umzulegende Verbrauchssteuer, sondern sie verfolge das Ziel, die Gewinne der Kernkraftwerksbetreiber abzuschöpfen. "Außerdem spreche einiges dafür, dass die Kernbrennstoffsteuer europarechtswidrig ist."

Die Energiekonzerne RWE und Eon sehen sich durch die Hamburger Entscheidung in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Rund 400 Millionen Euro Steuerlast seien RWE zuzurechnen, teilte das Unternehmen in Essen mit. Auf Eon entfallen rund 1,7 Milliarden Euro. Ursprünglich wollte der Bund 2,3 Milliarden Euro über die Steuer einnehmen.

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