Hartz IV: Lebensversicherungen können eher behalten werden
Kassel · Hartz-IV-Bezieher dürfen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) nicht so leicht wie bislang vom Jobcenter zum Verkauf ihrer Lebensversicherungen gezwungen werden (AZ: B 14 AS 10/13 R). Grundsätzlich müssen Hartz-IV-Bezieher ihr Vermögen für ihren Lebensunterhalt einsetzen, so die Richter.
21.02.2014
, 00:00 Uhr
Bestehen Lebensversicherungen, ist deren vorzeitige Kündigung zumutbar. Allerdings darf diese nicht unwirtschaftlich und keine unzumutbare Härte sein. Faktoren wie die Laufzeit der Versicherung, die Ablaufleistung oder Kündigungsfristen müssten neben der Verlustquote ebenfalls beachtet werden.