Ehe gescheitert: Schwiegersohn kann für Umbauten kassieren

Oldenburg/München. Ein Schwiegersohn kann sich nach einer gescheiterten Ehe seine erbrachten Eigenleistungen für Umbauten am Haus der Schwiegereltern später noch bezahlen lassen

Oldenburg/München. Ein Schwiegersohn kann sich nach einer gescheiterten Ehe seine erbrachten Eigenleistungen für Umbauten am Haus der Schwiegereltern später noch bezahlen lassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor, über die die in München erscheinende Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" (Heft 7/2008) jetzt berichtet. Einem Schwiegersohn stehe dann dann ein finanzieller Anspruch zu, wenn das Haus durch die Umbauten erheblich in seinem Wert gestiegen ist (Az.: 15 U 19/07). dpa/tmn

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