Winzer und Kellereien in Rheinland-Pfalz gehen gegen Zwangsabgabe vor

Mainz. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Sonderabgabe der Landwirte für deren gemeinsame Marketingeinrichtung CMA als verfassungswidrig erklärt hat, diskutiert jetzt die deutsche Weinwirtschaft über die Zukunft ihrer eigenen Gemeinschafts-Werbeeinrichtung, des Deutschen Weininstituts (DWI) in Mainz

Mainz. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Sonderabgabe der Landwirte für deren gemeinsame Marketingeinrichtung CMA als verfassungswidrig erklärt hat, diskutiert jetzt die deutsche Weinwirtschaft über die Zukunft ihrer eigenen Gemeinschafts-Werbeeinrichtung, des Deutschen Weininstituts (DWI) in Mainz. Mehrere Winzer und Kellereien haben Einspruch gegen ihre Zwangsabgaben zur Finanzierung des DWI eingelegt, auch Klagen werden vorbereitet. Der Geschäftsführer des Kellereiverbandes Rheinland-Pfalz, Albrecht Ehses, sagt: "Wir blasen nicht zur Auflösung des DWI, aber wir wollen Rechtsklarheit." Es wäre "ein ganz, ganz schwieriger Prozess, das privatwirtschaftlich hinzukriegen", räumt Ehses ein. Dennoch würden sicher viele Betriebe Widerspruch gegen die Zahlungen einlegen — und damit die Verwendung der Gelder blockieren. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann der Klageweg beschritten werden. Davor warnen Spitzen der Winzerschaft wie der Präsident des Verbands der Prädikatsweingüter (VDP), Steffen Christmann. Die deutschen Winzer bräuchten eine solche Gemeinschaftsorganisation als gemeinsames Sprachrohr, ein einzelner Betrieb könne das nicht leisten. Das Gericht habe ausdrücklich gesagt, dass Sonderabgaben gerechtfertigt seien, wenn ein Gruppennutzen evident sei — und das sei beim deutschen Wein gegeben. "Wir brauchen die Institution, vor allem international", sagt auch der Geschäftsführer der Gebietsweinwerbung Rheinhessen, Bernd Kern. ddp

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