Wie Flexstrom-Kunden an Geld aus der Insolvenzmasse kommen

Frankfurt · Die rund 500 000 Kunden und anderen Gläubiger des im April Pleite gegangenen Stromanbieters Flexstrom können mit Rückzahlungen rechnen. Das kündigte jetzt Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger an.

Jedoch müssen sich die Gläubiger mit der Auszahlung voraussichtlich noch Jahre gedulden - bis das Insolvenzverfahren beendet ist. Es werde wohl mindestens bis 21017 dauern. Selbst dann bekommen sie wahrscheinlich nur einen Bruchteil des Geldes zurück, das ihnen zusteht. Auch müssen sie aktiv werden, wenn sie Geld sehen wollen.

Ihre Forderungen müssen Kunden und andere Gläubiger an den Insolvenzverwalter richten, und zwar schriftlich (White & Case Insolvenz GbR, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg, Internet: inso.whitecase.com/insolvenzverfahren). Sofern dem Insolvenzverwalter die Gläubiger bekannt sind, werden diese automatisch angeschrieben. Von diesem erhalten die Gläubiger ein Formular, mit dem sie die Forderung anmelden können. Der Versand der Formulare soll in diesen Tagen beginnen und voraussichtlich Ende September dauern. Erst wenn Gläubiger bis dahin keine Nachricht bekommen haben, sollten sie sich direkt an den Insolvenzverwalter wenden. Forderungen können nur über das Formular geltend gemacht werden - bis spätestens zum 30. Dezember. Nach Angaben von Insolvenzexperten erhalten Gläubiger in der Regel nur wenige Prozent der eigentlichen Forderungen von Gläubigern.

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