Schlaganfall im Flugzeug gilt als höhere Gewalt

Hamburg · Erleidet ein Passagier im Flugzeug einen Schlaganfall und verspätet sich der nächste Flug deshalb massiv, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden (Az.

: 43 C 6731/12), berichtet die Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

In dem Fall hatte ein Passagier in einem Flug nach Düsseldorf einen Schlaganfall erlitten. Der Pilot musste in Irland notlanden. Der nächste Flug der Maschine von Düsseldorf nach Costa Rica begann mit fast vier Stunden Verspätung. Ein Ersatzflugzeug stand nicht bereit. Ein Passagier des verspäteten Fluges nach Costa Rica klagte auf Ausgleichszahlung. Die Fluglinie argumentierte, es habe ein Fall höherer Gewalt vorgelegen. Das Gericht gab der Gesellschaft Recht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort