Rauchen auf dem Freideck ist zumutbar

Rostock · Urlauber auf einem Kreuzfahrtschiff können den Reisepreis nicht mindern, weil sie sich durch Zigarettenrauch auf dem Freideck gestört fühlen. Solche Unannehmlichkeiten seien in Zeiten des Massentourismus hinzunehmen, entschied das Amtsgericht Rostock (Az.: 47 C 299/13).In dem Fall ging es um die Reise auf einem Schiff, dessen Freideck über Bereiche mit Aschenbechern verfügte.

Nur in diesem Areal dürfe der Gast rauchen, stand im Reisekatalog. Weil aber die Kreuzfahrt-Passagiere die Aschenbecher in andere Bereiche des Freidecks mitnahmen, fühlte sich der Kläger durch den Qualm belästigt. Er verlangte 15 Prozent des Reisepreises zurück. Das Gericht wies die Klage ab. Zwar gehe aus der Formulierung im Katalog hervor, dass es auf dem Freideck auch Nichtraucherbereiche gebe. Die entsprechende Formulierung lasse sich aber nicht als verbindliche Zusage interpretieren. Und es liege nicht in der Macht des Veranstalters, sämtliche Störungen zu unterbinden, die andere Reisende hervorrufen.

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