Event-Veranstalter haftet bei Sturz von der Zuschauertribüne
Während der Fußball-WM ist der Kläger von einer dreistöckigen Sitztribüne ohne Geländer gestürzt und hat sich dabei den Arm gebrochen. Auch eine ordnungsbehördliche Genehmigung für die Tribüne entlastet den Event-Veranstalter nicht, entschied das