Urteil: Eltern müssen nicht für Zusatzdienste zu kostenlosen Online-Spielen zahlen
Urteil: Eltern müssen nicht für Zusatzdienste zu kostenlosen Online-Spielen zahlen
Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn die mit vermeintlich kostenlosen Internet-Spielen die Telefonrechnung belasten. Das hat das Landgericht Saarbrücken in zwei bundesweit wohl einmaligen Grundsatzurteilen entschieden.