Verkehrsrecht Nicht angeschnalltes Unfallopfer trägt Mitschuld

München · (np) Wer sich im Auto nicht anschnallt, riskiert ernsthafte Verletzungen. Zudem droht bei einem Unfall ein Bußgeld. Selbst nach unverschuldeten Unfällen muss sich ein Autofahrer eine Mitschuld anrechnen lassen, wenn er nicht angeschnallt war.

Das hat das Oberlandesgericht München entschieden (Az.: 10 U 3171/18).

Ein Autofahrer fuhr auf den Wagen seines Vordermanns auf, als dieser bremste. In Folge schob der Vordermann ein weiteres Auto in die Gegenfahrbahn, wo es mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstieß. Dessen Fahrer erlitt dadurch schwere Knieverletzungen. Er verklagte den Verursacher des Unfalls auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Damit war er nur zum Teil erfolgreich. Denn er musste sich ein Mitverschulden von 30 Prozent zuschreiben lassen, weil er nicht angeschnallt war.

Grundsätzlich müsse bei einem solchen Auffahrunfall der Verursacher zu 100 Prozent haften, erklärten die Richter. Allerdings sei im verhandelten Fall zu berücksichtigen, dass der Geschädigte nicht angeschnallt war. Die erlittenen Verletzungen wären nicht so schwer gewesen, wenn er den Gurt angelegt hätte. Das Abrutschen in den Fußraum und die daraus resultierende Knieverletzung wären zumindest abgemildert worden.

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