Motorradfahrer stürzt in Kurve auf Rollsplitt: Wer zahlt den Schaden?

Schleswig · Stürzt ein Motorradfahrer in der Kurve einer Gemeindestraße auf Rollsplitt, haftet die Gemeinde für seine Schäden, wenn unmittelbar vor der Unfallstelle kein Warnschild steht. Befindet sich ein paar Kurven zuvor ein Warnschild, trifft den Biker eine Mitschuld.

. (np) Eine Gemeinde hatte eine ihrer Straße durch ein Unternehmen ausbessern lassen. Dabei wurde Rollsplitt benutzt. Knapp eine Woche nach Ende der Arbeiten ließ die Firma die Warnschilder "Splitt" und "Rollsplitt" entfernen. Stehen blieb ein Warnschild "Gefahrstelle" (schwarzes Ausrufezeichen in rotem Dreieck).

In einer Rechtskurve der Straße stürzte kurz darauf bei Tageslicht ein Motorradfahrer mit seiner Yamaha, als er beim Verlassen der Kurve beschleunigte. Der Mann erlitt Verletzungen an Hand und Knie und musste in der Folge dreimal operiert werden.

Die Gemeinde verklagte er auf Schadensersatz und Schmerzensgeld . Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass die Gemeinde haften muss. Auch wenn sie die Reparatur der Straße einem anderen Unternehmen übertragen habe, sei sie zur Aufsicht und Überwachung verpflichtet. Diese Pflichten habe sie verletzt: Die Warnschilder seien bereits entfernt worden, obwohl der Splitt noch nicht beseitigt war.

Allerdings treffe den Motorradfahrer ein Mitverschulden. Er habe in der Kurve beschleunigt und damit die Unfallgefahr erhöht. Zwar sei der Rollsplitt nicht erkennbar gewesen, doch der Mann hätte das Warnzeichen ein paar Kurven vor der Unfallstelle beachten und vorsichtiger fahren müssen. Er musste ein Drittel des Schadens an Helm und Motorrad selbst übernehmen. Als Schmerzensgeld wurden ihm 4000 Euro zugebilligt (Az.: 7 U 143/14).

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