Arbeitsrecht Manche Schulung hat ein Nachspiel

Frankfurt/Main · Müssen Arbeitnehmer bei einer Kündigung die Kosten ihrer Fortbildungen tragen?

() Wer kurz nach einer teuren Fortbildung den Arbeitgeber wechselt, muss die Kosten dafür eventuell selbst tragen. Dafür sorgen sogenannte Rückzahlungsvereinbarungen, die viele Unternehmen ihre Mitarbeiter unterschreiben lassen. Solche Vereinbarungen sind zwar erlaubt. Allerdings gibt es strenge Regeln, schreibt Rechtsanwältin Mina Bettinghausen im „Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht“ der „Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht“. Viele Rückzahlungsklauseln sind deshalb unwirksam. Davon profitieren Arbeitnehmer: Denn im Zweifelsfall kann das dazu führen, dass sie gar nichts bezahlen müssen. Ein genauer Blick auf den Inhalt der Vereinbarung lohnt sich daher.

Was hat der Arbeitnehmer gelernt? Selbst bezahlen muss er nämlich nur, wenn er durch die Fortbildung einen echten Vorteil erlangt, er das Gelernte also auch außerhalb des aktuellen Arbeitsplatzes nutzen kann. Geht es dagegen nur um Betriebsinterna oder eine Auffrischung vorhandener Kenntnisse, ist eine Kostenbeteiligung unzulässig.

Wie lang gilt die Verpflichtung? Dafür gibt es Faustregeln: Geht ein Mitarbeiter einen Monat lang zur Fortbildung und nicht zur Arbeit, bekommt aber sein Gehalt, darf ihn der Arbeitgeber danach per Vereinbarung für sechs Monate binden. Kündigt der Arbeitnehmer vorher, muss er die Kosten selber tragen. Bei zwei Monaten wird es ein Jahr, bei vier Monaten werden es zwei Jahre.

Warum geht der Arbeitnehmer? Die Rückzahlung darf nicht bei jeder Form von Kündigung fällig werden, sondern nur dann, wenn der Arbeitnehmer ein Unternehmen aus freien Stücken verlässt oder wegen eigenen Fehlverhaltens gehen muss. Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitnehmer keine Fortbildungskosten zurückzahlen.

Wie verständlich ist die Vereinbarung? Der Arbeitgeber sollte in der Rückzahlungsvereinbarung klar festhalten, welche Regeln gelten. Die genaue Höhe muss er zwar nicht angeben. Mitarbeiter müssen aber abschätzen können, was sie in etwa bezahlen müssen.

Um wie viel Geld geht es? So viel wie vereinbart und nur das, was die Fortbildung wirklich gekostet hat.

(dpa)
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