Bei Verletzung der Datenschutzvorschrift droht Kündigung

Berlin · Mitarbeitern eines Bürgeramtes droht die fristlose Kündigung, wenn sie unbefugt personenbezogene Daten abrufen und weitergeben. Das geht aus dem "Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht " der "Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht " hervor. Er bezieht sich auf einen Fall vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Darin hatte die Mitarbeiterin eines Bürgeramts zahlreiche Melderegisterdatensätze von ihr bekannten Personen abgerufen. Darunter war etwa die Tochter ihres Freundes sowie ein Bekannter und dessen Ex-Frau. Als der Abruf von Meldedaten herauskam, kündigte ihr der Arbeitgeber. Mit Erfolg. Die mit Meldedaten beschäftigten Arbeitnehmer seien einem besonderen Geheimnisschutz verpflichtet.

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