Rechtstipp Babysitter braucht Erlaubnis seiner Eltern

Hamburg · (dpa) Wollen Eltern ein paar Stunden zu zweit genießen, können sie einen Babysitter engagieren. Dabei sollten sie darauf achten, dass der Betreuer volljährig ist. Wenn nicht, müssten sie eine Einverständniserklärung bei den Erziehungsberechtigten des Minderjährigen einholen, informiert Rechtsanwältin Sandra Runge.

Haben die Eltern eine Haftpflichtversicherung, die delikt-unfähige Kinder einschließt, steht einem romantischen Abend nichts mehr im Wege. Die Police deckt auch Schäden ab, die von Kleinkindern verursacht werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort