Steuertipp Kirchensteuer kann gekappt werden

München · (dpa) Die Kirchensteuer sei in der Regel uneingeschränkt als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Voraussetzung sei, dass die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sei. Die Höhe der Kirchensteuer ist vom Wohnort abhängig. In den meisten Bundesländern, auch im Saarland, werden neun Prozent der Einkommensteuer vom Arbeitgeber als Kirchensteuer einbehalten.

Bei hohen Einkommen besteht die Möglichkeit, die Kirchensteuer zu kappen — im Saarland für Katholiken auf vier, für Evangelische auf 3,5 Prozent. In den meisten Bundesländern muss der Steuerzahler die Kappung bei der Diözese oder Landeskirche beantragen, so auch im Saarland.

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