Mietrecht Eigenbedarf muss begründet werden

Düsseldorf · (dpa) Ein pauschaler Hinweis auf Eigenbedarf reicht nicht aus, um einen Mietvertrag zu kündigen. Der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung muss die Kündigung näher begründen, „damit der Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition bekommt“, hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 25 C 447/16). Das sei nur zu erreichen, wenn konkrete Gründe genannt würden.

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