Verbrauchertipp Keine 24-Stunden-Schichten für ausländische Pflegekraft

Düsseldorf · (epd) Wer eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft für die Pflege von Angehörigen beschäftigen will, sollte auf deren Arbeitszeiten achten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

„Wer eine Haushaltshilfe 24 Stunden rund um die Uhr beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen belegt werden kann“, teilt das „Kompetenznetz Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung“ der Verbraucherzentrale mit. Die Experten weisen darauf hin, dass eine ununterbrochene Tag-und-Nacht-Beschäftigung hierzulande unzulässig sei. Eine 24-Stunden-Betreuung lasse sich nur organisieren, wenn verschiedene Pflegekräfte in drei Schichten arbeiten würden. Legal sei eine Anstellung außerdem nur, wenn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entweder in Deutschland oder im Herkunftsland der Haushalts- und Betreuungskraft gezahlt würden.

Überdies dürfen ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in einem Privathaushalt nur bestimmte Aufgaben übernehmen. Nach deutschen Recht darf beispielsweise nur eine Fachkraft einem Pflegebedürftigen Spritzen geben.

Das Kompetenznetzwerk hat jetzt die Broschüre „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte im Privathaushalt“ neu aufgelegt. Sie informiert unter anderem darüber, welche legalen Möglichkeiten es gibt, eine ausländische Kraft zur Betreuung von Senioren einzustellen. Die Broschüre kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort