Steuererklärung Oft reicht Bankbeleg statt Spendenbescheinigung

Berlin · (dpa) Spenden an gemeinnützige Organisationen können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Grundsätzlich sei dafür eine Spendenbescheinigung, auch Zuwendungsbestätigung genannt, erforderlich, informiert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Liege die Spende unter 200 Euro, reiche statt der Spendenbescheinigung in der Regel der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts. Dieser vereinfachte Nachweis sei aber nur möglich, wenn der Spender das Geld direkt der gemeinnützigen Organisation zukommen lasse.

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