RententippRentenbeitrag für Schulzeit nachzahlen
(dpa) Mit zusätzlichen Einzahlungen können Verbraucher ihre gesetzliche Rente erhöhen oder notwendige Vorversicherungszeiten für ihren Rentenanspruch erfüllen. Auch für Zeiten ihrer schulischen Ausbildung könnten sie freiwillige Beiträge nachzahlen, informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund, voraussetzt, die Versicherten sind noch nicht älter als 45 Jahre.