Alle Ratgeber-Artikel vom 02. Juni 2019
Rentner sollten neue Adresse dem Renten-Service mitteilen

VerbrauchertippRentner sollten neue Adresse dem Renten-Service mitteilen

(dpa) Bei einem Umzug, egal ob innerhalb Deutschlands oder ins Ausland, sollten Rentner dem Renten-Service der Deutschen Post ihre neue Adresse mitteilen. Erforderlich sei eine schriftliche Mitteilung unter Angabe der Rentenversicherungsnummer, informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Nur eine Fahrradtasche überzeugte voll und ganz
Nur eine Fahrradtasche überzeugte voll und ganz

TestergebnisseNur eine Fahrradtasche überzeugte voll und ganz

(dpa) Fünf von 20 geprüften Fahrradtaschen fielen bei der Stiftung Warentest mit einem „Mangelhaft“ durch („test“, 06/19). Die Produkte seien unpraktisch, wenig regendicht, unsicher oder enthielten zu viele Schadstoffe.

Falschangabe gefährdet Versicherungsschutz

VerbrauchertippFalschangabe gefährdet Versicherungsschutz

(dpa) Wer zum Beispiel eine private Kranken- oder eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss häufig vom Anbieter gestellte Gesundheitsfragen beantworten. Die Antworten sollten immer wahrheitsgemäß und vollständig sein, sagt die Rechtsanwaltskammer Koblenz.

Prise Zucker hält Erbsen beim Kochen grün

VerbrauchertippPrise Zucker hält Erbsen beim Kochen grün

(dpa) Wer Erbsenschoten kocht, sollte neben Salz auch eine Prise Zucker ins Kochwasser geben. Dann blieben die Perlen leuchtend grün, erläutert die Zeitschrift Kochen & Genießen (06/19). Selbst angebaute Erbsen sollten erst geerntet werden, wenn die Kerne schön prall aussehen.

Betrüger wollen Geld für Telefonsex-Dienste

VerbrauchertippBetrüger wollen Geld für Telefonsex-Dienste

(dpa) Derzeit fordern dubiose Inkassounternehmen von Verbrauchern bis zu 280 Euro für angebliche Telefonsex-Dienste. Wer solche Dienste nicht in Anspruch genommen habe, solle sich von Rechnungen, Mahnungen oder Androhungen einer Zwangsvollstreckung nicht einschüchtern lassen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Salatmix in beschädigter Tüte besser liegen lassen

VerbrauchertippSalatmix in beschädigter Tüte besser liegen lassen

(dpa) Salatmischungen in Tüten und frisch geschnittenes Obst oder Gemüse aus dem Supermarkt verderben sehr schnell. Innerhalb kurzer Zeit können sich Keime in den Verpackungen stark vermehren. Seien Verpackungen angebrochen, gelte deshalb das Verbrauchsdatum nicht mehr, informiert das Bundeszentrum für Ernährung.

Stolperfallen bei Zwangsversteigerungen
Stolperfallen bei Zwangsversteigerungen

ImmobilienStolperfallen bei Zwangsversteigerungen

Vielerorts steigen die Immobilienpreise immer noch. Wer günstig an ein Haus oder eine Wohnung kommen will, versucht es auch mal über Zwangsversteigerungen. Doch das Objekt kann unerkannte Mängel aufweisen.