HinterbliebeneHinterbliebene müssen Todesfall schnell melden
(dpa) Auch wenn der Tod eines geliebten Menschen eine Ausnahmesituation darstellt, müssen die Hinterbliebenen einige Versicherungen schnell benachrichtigen. Sonst bestehe das Risiko, dass der Anspruch auf Leistungen verloren gehe, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg.