Rententipp Rentenbeitrag für Schulzeit nachzahlen

Berlin · (dpa) Mit zusätzlichen Einzahlungen können Verbraucher ihre gesetzliche Rente erhöhen oder notwendige Vorversicherungszeiten für ihren Rentenanspruch erfüllen. Auch für Zeiten ihrer schulischen Ausbildung könnten sie freiwillige Beiträge nachzahlen, informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund, voraussetzt, die Versicherten sind noch nicht älter als 45 Jahre.

Grundsätzlich können Versicherte sich Ausbildungszeiten an Schulen und Hochschulen ab dem 17. Geburtstag anrechnen lassen, aber höchstens für acht Jahre. Für die schulische Ausbildung zwischen dem 16. und 17. Geburtstag sowie für Zeiten über der anrechenbaren Höchstdauer können sie freiwillige Beiträge nachzahlen.

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