FinanztippKindergeld kann an Großeltern gehen
(dpa) Nehmen Großeltern ein Enkelkind in ihren Haushalt auf, steht ihnen auch das Kindergeld zu. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 4 K 2296/15). Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein weist darauf hin, dass es mit dem Zusammenleben allein aber nicht getan sei.